Welche Kosten entstehen beim Besuch unserer Tagespflege?

Tagespflegesatz

Der Tagespflegesatz besteht aus:

  • Pflegekosten, sowie evtl. Fahrtkosten
  • Unterkunft- und Verpflegungskosten, sowie Investitionskosten



Zusätzliche finanzielle Unterstützungen können in besonderen Fällen

  • bei der Pflegekasse für Personen, bei denen die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, beantragt werden. (§43b SGB XI, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html)
  • beim Landkreis beantragt werden (besondere soziale Hilfen). Werden diese genehmigt, übernimmt der Landkreis die Kosten für die Unterkunft und ggf. angefallene Eigenleistungen.

Bei Interesse können kostenlose Probetage vereinbart werden.